Schlecker-Tochter überwacht Mitarbeiter
Die Skandalmeldungen über den Schlecker-Konzern nehmen kein Ende.Datenschützer ermitteln gegen Drogeriekette "Ihr Platz"
von Manuel Haglmüller

Hamburg - Nach den schweren Vorwürfen
zu Lohndumping, unwürdigen Arbeitsbedingungen und Mitarbeiter-Ausbeutung sieht sich die Schlecker-Tochter "Ihr Platz" nun mit Ermittlungen der Datenschützer konfrontiert. Wie NDR Info berichtet, werden Kunden und Mitarbeiter bei der Drogeriekette mit Videokameras überwacht. Schlecker wollte sich zu dem möglichen Gesetzesverstoß nicht äußern - eine für die Gewerkschaften wenig überraschende Haltung.
Informationssperre
"In der Causa Schlecker lassen sich Bände füllen", meint Achim Neumann, Vertreter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Im Falle des Tochterunternehmens "Ihr Platz", das bundesweit ein Netz von rund 700 Filialen betreibt, sehe die Lage jedoch noch schwieriger aus. "Die Informationslage ist mehr als dünn. Wir verfügen kaum über Kontakte oder Informationen", erläutert Neumann. Weithin bekannt ist hingegen die gewerkschaftsfeindliche Haltung des Schlecker-Konzerns.


Im
Lohndumping-Skandal habe die Gewerkschaft einen Etappensieg gegen
Schlecker erzielt. Das Unternehmen habe versucht, die Personalkosten
durch Dumpingverträge um bis zu 50 Prozent zu drücken. "Wenn angesichts
des Preiskriegs an der Ware kein Geld mehr verdient werden kann, wird
anhand der Personalkosten versucht, Profit zu machen", betont Neumann. Die Vorwürfe gegen Ihr Platz werde Schlecker aber
mit Verweis auf eine eigene Geschäftsführung von sich weisen.
Verstöße gegen Bundesdatenschutzgesetz
In der Untersuchung gegen die Schlecker-Tochter wird wegen fehlender sogenannter Verfahrensbeschreibungen ermittelt, die vor der Installation von Überwachungsanlagen vorliegen müssen. Darin seien Bereiche und Zeiten der Aufzeichnung erfasst und ein Datenschutzkonzept festgelegt. Bei Ihr Platz seien jedoch nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter von den Kameras erfasst worden, was dem Datenschutzbeauftragten zufolge ebenfalls unzulässig sei. Dieser wurde vor rund drei Monaten auf die Missstände bei Ihr Platz hingewiesen. Sollte es tatsächlich zu Gesetzesverstößen gekommen sein, drohe ein Bußgeld.
pte
Verstöße gegen Bundesdatenschutzgesetz
In der Untersuchung gegen die Schlecker-Tochter wird wegen fehlender sogenannter Verfahrensbeschreibungen ermittelt, die vor der Installation von Überwachungsanlagen vorliegen müssen. Darin seien Bereiche und Zeiten der Aufzeichnung erfasst und ein Datenschutzkonzept festgelegt. Bei Ihr Platz seien jedoch nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter von den Kameras erfasst worden, was dem Datenschutzbeauftragten zufolge ebenfalls unzulässig sei. Dieser wurde vor rund drei Monaten auf die Missstände bei Ihr Platz hingewiesen. Sollte es tatsächlich zu Gesetzesverstößen gekommen sein, drohe ein Bußgeld.
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