Strafanzeige wegen Mordanschlag auf Hamas-Führer in Dubai
Nachfolgend dokumentiert 0815-Info die Strafanzeige des Rechtsanwaltes Armin Fiand, wegen des Verdachts der Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen bzw. deutscher staatlicher Dienststellen an der Ermordung des Hamas-Funktionärs Mahmud al-Mabhuh am 20. Januar 2010 in einem Hotel in Dubai durch den israelischen Geheimdienst Mossad.|
Armin Fiand
Rechtsanwalt |
Minsbekweg 4 a 22399 Hamburg |
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstrasse 91
10559 Berlin
per Fax: 030-9014-3310
21. Februar 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstatte
Strafanzeige
wegen des Verdachts der Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen bzw. deutscher staatlicher Dienststellen an der Ermordung des Hamas-Funktionärs Mahmud al-Mabhuh am 20. Januar 2010 in einem Hotel in Dubai durch den israelischen Geheimdienst Mossad.
wegen des Verdachts der Beteiligung eines deutschen Staatsangehörigen bzw. deutscher staatlicher Dienststellen an der Ermordung des Hamas-Funktionärs Mahmud al-Mabhuh am 20. Januar 2010 in einem Hotel in Dubai durch den israelischen Geheimdienst Mossad.
Der FAZ vom 17.02.2010 entnehme ich:
Mord in Zimmer 230
In Dubai ist ein wichtiger Hamas-Führer ermordet worden. Schnell fällt der Verdacht auf den Mossad. Israels Geheimdienst soll zuletzt verstärkt im Ausland gegen die Hamas und ihre Unterstützer vorgegangen sein.
Von Rainer Hermann und Hans-Christian Rößler
ABU DHABI/JERUSALEM, 16. Februar. Die Überwachungskameras waren Zeuge. Sie hatten die Mordverdächtigen während ihres knapp eintägigen Aufenthalts in Dubai aufgenommen - am Flughafen bei der Ein- und Ausreise, in den Hotels, an verschiedenen Orten der Stadt. Die Filme zeigen auch, wie der Palästinenser Mahmud Mabhuh am 19. Januar um 20.24 Uhr zum letzten Mal die Lobby seines Hotels in Dubai betreten hatte und wie seine mutmaßlichen Mörder - zehn Männer und eine Frau - um 20.46 Uhr das Hotel kurz nacheinander und fast unauffällig verließen. Was zunächst wie ein natürlicher Tod aussah, entpuppte sich schließlich als Auftragsmord an dem Gründer der gefürchteten Izeddin-Brigaden der radikalen islamistischen Palästinenserorganisation Hamas. Fast einen Monat lang arbeitete die Polizei von Dubai an dem Fall, bis sich ihr Chef Dahi Chalfan Tamim an die Öffentlichkeit wandte, Fotos der Tatverdächtigen zeigte und den Tathergang rekonstruierte.
Demnach waren die elf, alle ausgestattet mit europäischen Pässen, professionell vorgegangen. Von verschiedenen Flughäfen Europas waren sie am Abend des 18. Januar nach Dubai geflogen. Einige trugen falsche Bärte, andere große dunkle Sonnenbrillen und Hüte, einer trug eine Perücke. In Dubai teilten sie sich in fünf Gruppen auf und checkten in verschiedene Hotels ein. Vier Gruppen sollten beobachten und überwachen, die fünfte sollte Mabhuh töten. Sie zahlten stets bar und benutzten keine Kreditkarten, hatten keine Waffen bei sich und telefonierten nicht mit Mobilfunkgeräten. Stattdessen setzten sie Telekommunikationsgeräte ein, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht benutzt würden, sagte Tamim. Was sie sich mitteilten, sei verschlüsselt gewesen. Zwei Stunden nach der Tat hätten alle elf das Land schon wieder verlassen.
Verdacht hatte da noch keiner geschöpft. Mabhuh war schon tot. Erst um 15.20 Uhr war er an diesem Nachmittag aus Damaskus kommend in Dubai eingetroffen. Schon in der syrischen Hauptstadt, wo Mabuh seit 1989 lebte, waren ihm die elf offenbar schon auf den Fersen. Nun erwarteten sie ihn in Dubai. Mabhuh checkte unter falschem Namen im Hotel "Al Bustan Rotana" im Stadtteil Garhoud ein, nicht weit vom Flughafen. Er erhielt Zimmer 230. Mabhuh dürfte nicht bemerkt haben, dass ein Mann, der sich als Peter Elvinger und französischer Staatsbürger ausgab, neben ihm an der Rezeption stand und gleich nach ihm das Zimmer 237 auf dem selben Stock zugeteilt bekommen sollte. Eine Stunde ruhte sich Mabhuh auf seinem Zimmer aus. Dann machte er sich allein und ohne Leibwächter zu einem Gang durch die Stadt auf. Er traf Palästinenser aus Gaza und kaufte ein Paar Schuhe, wie Polizeichef Tamim anmerkte. Ein wenig kannte sich Mabhub in der Stadt aus. Im Mai 2009 hatte er sich in Dubaimedizinisch behandeln lassen.
Als er um 20.24 Uhr sein Hotelzimmer wieder betrat, war zumindest einer der Täter schon in sein Zimmer eingedrungen. Die Täter hätten ihrem Opfer wahrscheinlich zuerst einen Elektroschock versetzt und es danach erstickt, sagte der Polizeichef. Geschickt hätten sie den Raum so arrangiert, dass es zunächst nach einem natürlichen Tod ausgesehen habe. Sie hätten es so eingerichtet, dass das Zimmer, nachdem sie es verlassen hatten, von innen verriegelt war. Der Weg zum Flughafen war nicht weit. Der Polizei sei bekannt, wohin jeder einzelne geflogen sei, sagte Polizeichef Tamim. Zehn reisten nach Europa aus, einer flog nach Hongkong. Der als Koordinator des Mordes beschriebene Elvinger etwa sei über Qatar nach München gereist. Dort muss er angekommen sein, bevor am 20. Januar das Hotelpersonal den toten Hamas-Führer fand. Sechs der Mordverdächtigen sind mit einem britischen Pass gereist, drei mit einem irischen. Dazu der Franzose Elvinger und ein deutscher Staatsbürger, der sich als Michael Bodenheimer ausgab. Gegen sie alle bereite Dubai Haftbefehle vor, kündigte der Polizeichef an. Zwei Palästinenser, die in Dubai leben und dem Kommando assistiert haben sollen, sind schon festgenommen worden.
Es hat sich der Verdacht erhärtet, daß der Mord vom israelischen Geheimdienst Mossad geplant und von Agenten dieses Geheimdienstes ausgeführt worden ist.
Der Polizeichef von Dubai hatte schon nach dem ersten Ergebnis der Ermittlungen die Vermutung geäußert, daß der Mossad mit der Mordaktion zu tun habe, weil der Tathergang die typische Handschrift des Mossad trage.

Auch die deutschen Sicherheitsbehörden gehen mittlerweile davon aus, daß der Mossad hinter dem Mordanschlag steht. Die Indizien seien erdrückend. Demnach soll die "Kidon"-Einheit des Mossad das Attentat ausgeführt haben, die in der Vergangenheit bereits für mehrere spektakuläre Liquidationen verantwortlich zeichnete (Spiegel-Online vom 20.02.2010 „Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein“).
Offenbar Im Frühsommer des vergangenen Jahres war nach SPIEGEL-Informationen ein Israeli namens Michael Bodenheimer beim Kölner Einwohnermeldeamt vorstellig geworden und hatte deutsche Reisedokumente beantragt. Gegenüber den Behörden legte er die Hochzeitsurkunde seiner Eltern sowie einen Ende 2008 in Tel Aviv ausgestellten israelischen Pass vor und verwies auf die deutschen Wurzeln seiner Familie, die von den Nazis verfolgt worden sei.
Am 18. Juni 2009 stellten die deutschen Behörden Bodenheimer die gewünschten Dokumente daraufhin aus. Mit dem Pass reiste am 19. Januar einer der mutmaßlichen Mossad-Agenten in Dubai ein.
Die Staatsanwaltschaft in Köln hat nach Informationen des Spiegel Ende vergangener Woche ein Ermittlungsverfahren wegen „mittelbarer Falschbeurkundung“ eingeleitet.
Dieses Delikt ist sicherlich auch von Interesse. Es steht jedoch nicht im Mittelpunkt der strafrechtlichen Betrachtung des Falles.
Im Mittelpunkt steht, daß ein deutscher Staatsangehöriger, der mit ziemlicher Sicherheit nicht der zur Fahndung ausgeschriebene “Michael Bodensteiner“ ist, weshalb in den Fahndungslisten sein Vor- und sein Nachname mit dem Zusatz „Alias“ erscheint, an der Tat in Dubai beteiligt war.
Der Verdacht, in das Mordgeschehen verwickelt zu sein, richtet sich aber auch gegen deutsche Dienststellen, vornehmlich den BND, der dem Mossad möglicherweise deutsche Ausweispapiere zur Verfügung gestellt hat, damit er sie für seine terroristischen und kriminellen Zwecke benutzen kann.
Es wird Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, den Dingen auf den Grund zu gehen, d.h. den Verdachtsmomenten nachzugehen.
Der Mossad ist ein Paradebeispiel für staatlich organisierte Kriminalität. Seine Agenten betätigen sich, wenn es darum geht, führende Hamas-Leute auszuschalten, als Mörderbanden.
Von den israelischen Behörden ist keine Aufklärung des Falles zu erwarten. Im Gegenteil, Israel wird alles daran setzen, um die kriminellen Machenschaften seiner Regierung und seines Geheimdienstes zu vertuschen, so wie auch die von seiner Armee im Gaza-Krieg begangenen und im sog. Goldstone-Bericht dokumentierten Kriegsverbrechen in Abrede nimmt und verschleiert.
Der israelische Außenminister Avigdor Liebermann hat in einer ersten offiziellen Äußerung Israels zu der Affäre unter Hinweis auf die übliche Praxis der Regierung erklärt: "Israel reagiert nie (auf derartige Vorwürfe), bestätigt sie nie und dementiert sie nie." Er fügte scheinheilig hinzu, er wisse nicht, weshalb angenommen werde, dass Israel oder der Mossad die betreffenden Pässe genutzt haben sollten (Spiegel-Online vom 20.02.2010)
Es sei vorsorglich darauf hingewiesen, daß die von der deutschen Bundesregierung beschworene unverbrüchliche Freundschaft und Solidarität mit Israel kein Grund ist, vom Legalitätsprinzip und damit vom Gesetz abzuweichen. Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, wie es hier der Fall ist.
Der Polizeichef von Dubai hat in der Pressekonferenz erklärt, der genaue Aufenthaltsort der elf Verdächtigen sei bekannt: "Wir haben die Verdächtigen identifiziert und werden Haftbefehle gegen sie erlassen. Wir wissen, wo sie jetzt gerade sind, und kennen ihre Adressen" (Spiegel-Online vom 16.02.2010 Mutmaßliche Killer tarnten sich als Tennisspieler“).
Das legt es nahe, daß die Staatsanwaltschaft im Wege der Amtshilfe unverzüglich das Auswärtige Amt in Berlin einschaltet, damit dieses von den Ermittlungsbehörden in Dubai nähere Einzelheiten zum Kreis der Täter und ihren gegenwärtigen Aufenthalt in Erfahrung bringt.
Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft in Berlin örtlich für die Übernahme des Falles nicht zuständig sein. In diesem Falle müsste sie die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben, wobei jedoch § 21 StPO, Notzuständigkeit, zu beachten wäre.
Nachzutragen bleibt, daß inzwischen international nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet wird. Interpol hat einen Haftbefehl für die elf mutmaßlichen Verantwortlichen des Mordes ausgestellt. Die Polizeiorganisation veröffentlichte außerdem im Internet die Bilder der Verdächtigen. Das deutsche Bundeskriminalamt stellte die entsprechenden Datensätze ebenfalls in das nationale Fahndungssystem.
Ich bitte, mir den Eingang der Anzeige zu bestätigen und mir das Aktenzeichen aufzugeben, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
Fiand
Rechtsanwalt
Offenbar Im Frühsommer des vergangenen Jahres war nach SPIEGEL-Informationen ein Israeli namens Michael Bodenheimer beim Kölner Einwohnermeldeamt vorstellig geworden und hatte deutsche Reisedokumente beantragt. Gegenüber den Behörden legte er die Hochzeitsurkunde seiner Eltern sowie einen Ende 2008 in Tel Aviv ausgestellten israelischen Pass vor und verwies auf die deutschen Wurzeln seiner Familie, die von den Nazis verfolgt worden sei.
Am 18. Juni 2009 stellten die deutschen Behörden Bodenheimer die gewünschten Dokumente daraufhin aus. Mit dem Pass reiste am 19. Januar einer der mutmaßlichen Mossad-Agenten in Dubai ein.
Die Staatsanwaltschaft in Köln hat nach Informationen des Spiegel Ende vergangener Woche ein Ermittlungsverfahren wegen „mittelbarer Falschbeurkundung“ eingeleitet.
Dieses Delikt ist sicherlich auch von Interesse. Es steht jedoch nicht im Mittelpunkt der strafrechtlichen Betrachtung des Falles.
Im Mittelpunkt steht, daß ein deutscher Staatsangehöriger, der mit ziemlicher Sicherheit nicht der zur Fahndung ausgeschriebene “Michael Bodensteiner“ ist, weshalb in den Fahndungslisten sein Vor- und sein Nachname mit dem Zusatz „Alias“ erscheint, an der Tat in Dubai beteiligt war.
Der Verdacht, in das Mordgeschehen verwickelt zu sein, richtet sich aber auch gegen deutsche Dienststellen, vornehmlich den BND, der dem Mossad möglicherweise deutsche Ausweispapiere zur Verfügung gestellt hat, damit er sie für seine terroristischen und kriminellen Zwecke benutzen kann.
Es wird Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, den Dingen auf den Grund zu gehen, d.h. den Verdachtsmomenten nachzugehen.
Der Mossad ist ein Paradebeispiel für staatlich organisierte Kriminalität. Seine Agenten betätigen sich, wenn es darum geht, führende Hamas-Leute auszuschalten, als Mörderbanden.
Von den israelischen Behörden ist keine Aufklärung des Falles zu erwarten. Im Gegenteil, Israel wird alles daran setzen, um die kriminellen Machenschaften seiner Regierung und seines Geheimdienstes zu vertuschen, so wie auch die von seiner Armee im Gaza-Krieg begangenen und im sog. Goldstone-Bericht dokumentierten Kriegsverbrechen in Abrede nimmt und verschleiert.
Der israelische Außenminister Avigdor Liebermann hat in einer ersten offiziellen Äußerung Israels zu der Affäre unter Hinweis auf die übliche Praxis der Regierung erklärt: "Israel reagiert nie (auf derartige Vorwürfe), bestätigt sie nie und dementiert sie nie." Er fügte scheinheilig hinzu, er wisse nicht, weshalb angenommen werde, dass Israel oder der Mossad die betreffenden Pässe genutzt haben sollten (Spiegel-Online vom 20.02.2010)
Es sei vorsorglich darauf hingewiesen, daß die von der deutschen Bundesregierung beschworene unverbrüchliche Freundschaft und Solidarität mit Israel kein Grund ist, vom Legalitätsprinzip und damit vom Gesetz abzuweichen. Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, wie es hier der Fall ist.
Der Polizeichef von Dubai hat in der Pressekonferenz erklärt, der genaue Aufenthaltsort der elf Verdächtigen sei bekannt: "Wir haben die Verdächtigen identifiziert und werden Haftbefehle gegen sie erlassen. Wir wissen, wo sie jetzt gerade sind, und kennen ihre Adressen" (Spiegel-Online vom 16.02.2010 Mutmaßliche Killer tarnten sich als Tennisspieler“).
Das legt es nahe, daß die Staatsanwaltschaft im Wege der Amtshilfe unverzüglich das Auswärtige Amt in Berlin einschaltet, damit dieses von den Ermittlungsbehörden in Dubai nähere Einzelheiten zum Kreis der Täter und ihren gegenwärtigen Aufenthalt in Erfahrung bringt.
Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft in Berlin örtlich für die Übernahme des Falles nicht zuständig sein. In diesem Falle müsste sie die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben, wobei jedoch § 21 StPO, Notzuständigkeit, zu beachten wäre.
Nachzutragen bleibt, daß inzwischen international nach den mutmaßlichen Tätern gefahndet wird. Interpol hat einen Haftbefehl für die elf mutmaßlichen Verantwortlichen des Mordes ausgestellt. Die Polizeiorganisation veröffentlichte außerdem im Internet die Bilder der Verdächtigen. Das deutsche Bundeskriminalamt stellte die entsprechenden Datensätze ebenfalls in das nationale Fahndungssystem.
Ich bitte, mir den Eingang der Anzeige zu bestätigen und mir das Aktenzeichen aufzugeben, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen

Fiand
Rechtsanwalt









