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Die Absetzung im Wortlaut

0815-Info dokumentiert den Beschluß des WASG-BuVo

Der Bundesvorstand der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) (nachfolgend Bundesvorstand) hat auf seiner Sitzung am 13.05.2006 in Fürth beschlossen:

1. Der Vorstand des Landesverbandes Berlin der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative - (WASG) (nachfolgend Landesvorstand) wird mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben. Dem Landesvorstand wird verboten, die Aufgaben des Landesverbandes Berlin der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) (nachfolgend Landesverband) und die Aufgaben des Landesvorstandes wahrzunehmen insbesondere Landesparteitage einzuberufen bzw. durchzuführen.

2. Dem Landesvorstand ist es mit sofortiger Wirkung untersagt, im Rechtsverkehr gegenüber Dritten und Mitgliedern der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Landesverband Berlin der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit -Die Wahlalternative- (WASG) (nachfolgend Landesverband) abzugeben oder entgegenzunehmen. Dem Landesvorstand wird verboten, über das Vermögen des Landesverbandes zu verfügen. Es wird eine Postsperre angeordnet. Dem Landesvorstand wird die Schlüsselgewalt entzogen. Dem Landesvorstand wird es untersagt, im Namen des Landesverbandes Presseerklärungen abzugeben.

3. Der Landesvorstand wird verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Parteiunterlagen und Vermögenswerte des Landesverbandes an den Bundesvorstand sowie sämtliche in seinem Besitz befindlichen Schlüssel zu allen Räumlichkeiten der Partei bzw. des Landesverbandes herauszugeben und alle notwendigen Erklärungen und Auskünfte zur Umsetzung dieses Beschlusses abzugeben. Die Herausgabe kann auch an einen vom Bundesvorstand ernannten Beauftragten erfolgen.

4. Der Bundesvorstand bestellt hiermit zum Beauftragten Herrn Hüseyin Aydin, stellvertretend Peter Vetter, mit der Aufgabe, bis zur Wahl eines ordentlichen Landesvorstandes den Landesverband zu führen, insbesondere die Geschäfte des Landesverbandes und die Geschäfte des Landesvorstandes zu führen

5. Der Beauftragte erhält hiermit im Rahmen der Satzungen der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit-Die Wahlalternative (WASG) sowie des Landesverbandes Generalvollmacht zur Vertretung des Landesverbandes im Rechtsverkehr gegenüber Dritten und Mitgliedern der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG) insbesondere zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Landesverband, Entgegennahme und Bearbeitung eingehender Post, Parteiunterlagen und sonstiger Unterlagen und Sendungen und zur Erfüllung aller Aufgaben des Landesvorstandes und Landesverbandes. Er/Sie darf hierzu alle erforderlichen Maßnahmen treffen und durchführen. Der/die Beauftragte ist berechtigt, Landesparteitage einzuberufen oder bereits einberufene Landesparteitage zu verlegen oder festzulegen, dass diese nicht stattfinden.

6. Der Beauftragte ist insbesondere befugt, über das Vermögen des Landesverbandes zu verfügen, Kontoguthaben, Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Parteiunterlagen und sonstige Sachen Schlüssel des Landesverbandes einzuziehen sowie aus dem Vermögen des Landesverbandes die aus seiner Beauftragung entstehenden Kosten zu decken.

7. Der Beauftragte ist insbesondere berechtigt, gegenüber dem Landeswahlleiter Berlin Erklärungen mit Wirkung für oder gegen den Landesverband abzugeben oder zurückzunehmen bzw. Anträge mit Wirkung für oder gegen den Landesverband zu stellen bzw. zurückzunehmen. Der Beauftragte ist berechtigt und bevollmächtigt, für den Landesverband bei dem LandeswahlleiterBerlin eingereichte Wahlbeteiligungsanzeigen und Wahlvorschläge zurückzuziehen.

8. Die für den Landesverband bei dem Landeswahlleiter Berlin eingereichte Wahlbeteiligungsanzeige sowie die eingereichten Wahlvorschläge zur Abgeordnetenhauswahl im September 2006 werden gegenüber dem Landeswahlleiter Berlin zurück genommen. Die Erklärung erfolgt durch den Bundesvorstand und den/die Bundesbeauftragte

Begründung:

Mit III. Kooperationsabkommen zwischen Linkspartei.PDS und Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative - (WASG) haben die Vertragspartner vereinbart,
- weder auf Ebene eines Bundeslandes noch auf Bundesebene konkurrierend zu Wahlen anzutreten und
- einen Prozess einzuleiten, in dessen Ergebnis beide Vertragspartner eine gemeinsame neue bundesweit bestehende linke Partei bilden.

Durch Urabstimmung im März 2006 sowie mit Beschluss des Parteitages in Ludwigshafen am 29.04.2006 wurden diese Grundsätze auf Bundesebene mit Mehrheit bestätigt.

Damit handelt es sich um Grundsätze der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit -Die Wahlalternative- (WASG).

Mit eigenständigem und gegenüber der Linkspartei.PDS konkurrierendem Antritt zu den Abgeordnetenhauswahlen im Land Berlin im September 2006 verstößt der Landesverband gegen diese Grundsätze. Entsprechende Beschlüsse auf Landesparteitagen wurden maßgeblich durch das Handeln des Landesvorstandes herbeigeführt.

Trotz Missbilligung durch den Bundesvorstand und den Bundesparteitag vom 29./30.04.2006 in Ludwigshafen und trotz mehrfacher Aufforderung durch den Bundesvorstand unter Fristsetzung, letztmalig mit Schreiben vom 09.05.2006 unter Angabe einer Frist bis 12.05.2006 hat der Landesvorstand es verweigert, die zu o.g. Wahl eingereichte Wahlbeteiligungsanzeige sowie die eingereichten Wahlvorschläge gegenüber dem Landeswahlleiter Berlin zurückzuziehen. Dem gegenüber wurde öffentlich erklärt, die Beschlüsse zu missachten.

Dies stellt ein schweres parteischädigendes Verhalten und einen erheblichen Verstoß gegen Grundsätze der Partei dar und führte und führt insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen zu erheblichen Schäden für die Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative- (WASG). Weiterhin wird der Prozess der Bildung einer neuen linken Partei gestört.

Mit Beschluss vom 29.04.2006 hat der Bundesparteitag in Ludwigshafen den Bundesvorstand daher ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Grundsätze der Partei zu prüfen und zu ergreifen und somit erforderliche Maßnahmen als höheres Organ bestätigt.

Die Amtsenthebung des Landesvorstandes und Einsetzung eines Beauftragten ergibt sich daher aus § 7 Abs. 3 der Satzung sowie § 16 PartG.